Das Fahrverbot Köln ist stets zusätzlich an ein Bußgeld geknüpft. Das Fahrverbot Köln kann zwischen einem bis zu drei Monaten ausgesprochen werden und verbietet der Person innerhalb dieser Zeit ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Mit dem Fahrverbot Köln geht auch die Abgabe des Führerscheins für den jeweiligen Zeitraum einher. Das Fahrverbot Köln kann beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h innerorts und um mehr als 40 km/h außerorts in Kraft treten, aber auch bei Unterschreiten des Sicherheitsabstandes kann zur Aussprechung zum Fahrverbot Köln kommen. Neben diesen Verkehrsordnungswidrigkeiten können auch Überholmanöver und Streifenwechsel, die eine Gefährdung bzw. einen Unfall nach sich ziehen zum Fahrverbot Köln führen sowie Rotlichtverstöße sowie das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol oder unter Einfluss berauchender Mittel.
Das Team unserer Kanzlei setzt sich aus verschiedenen Rechtsanwälten zusammen, die sich unter anderem im Bereich Fahrverbot Köln spezialisiert haben und Ihnen somit als kompetenter Rechtspartner bei Fragen aller Art auf diesem Rechtsgebiet zur Seite stehen. Personen, denen durch die Verhängung eines mehrmonatigen Fahrverbotes der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, sollten sich umgehend mit einem unserer Rechtsanwälte zusammensetzen und das weitere rechtliche Vorgehen gegen das Fahrverbot Köln mit diesem besprechen, da die Möglichkeit besteht, dass vom Fahrverbot bei schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiels dem Arbeitsplatzverlust, abgesehen wird.