Start Lexikon Kaufrecht Köln

Das Kaufrecht Köln bietet Verbrauchern mehr rechtlichen Schutz

Im Januar 2002 trat das neue Kaufrecht Köln, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, in Kraft. Die beschlossenen Neuerungen vom Kaufrecht Köln kommen dem Verbraucherschutz zugute, denn statt einer Frist von nur sechs Monaten, hat nun der Verbraucher die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Erwerb einer Sache bzw. einem Gegenstand bei Mängel zu reklamieren und rechtlich vorzugehen, sofern der Verkäufer die entstanden Mängel nicht behebt. Unter Mängel werden jedoch kein Verschleiß bzw. Abnutzung definiert. Abgetragene Schuhsohlen stellen somit kein Reklamationsgrund im Sinne vom Kaufrecht Köln dar. Das Kaufrecht Köln stellt für Verbraucher einen erweiterten rechtlichen Schutz dar, welcher bei Missachtung auch gerichtlich eingeklagt werden kann.

Beratung im Bereich Kaufrecht Köln von Rechtsexperten

Ihre Rechte im Bereich Kaufrecht Köln wurden verletzt? Wenden Sie sich an Rechtsexperten, die es sich zum Beruf gemacht haben, bei rechtlichen Fragen und Ungeklärtheiten beratend zur Verfügung zu stehen. Auch bei gerichtlichen Prozessen stehen Ihnen die Rechtsexperten auf dem Rechtsgebiet Kaufrecht Köln kompetent und individuell zur Seite. Die rechtliche Vertretung erfolgt stets nach Ihren Wünschen und Vorstellungen, sodass ein für Sie zufrieden stellendes Ergebnis angestrebt werden kann.