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Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei betreut sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in dem Bereich:

  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht

Durch ständige Spezialisierung und Fortbildung ist es uns möglich, sie kompetent und vertrauensvoll bei Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Lohnansprüchen, Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzklage, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Teilzeit- und Altersteilzeit und Betriebsvereinbarungen außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.

Hierbei werden wir unter Berücksichtigung der Kosten und Erfolgsaussichten Ihre Rechte effizient durchsetzen !

Ihr Ansprechpartner
RA Hein