Unsere Kanzlei betreut sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in dem Bereich:
Durch ständige Spezialisierung und Fortbildung ist es uns möglich, sie kompetent und vertrauensvoll bei Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Lohnansprüchen, Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzklage, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Teilzeit- und Altersteilzeit und Betriebsvereinbarungen außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.
Hierbei werden wir unter Berücksichtigung der Kosten und Erfolgsaussichten Ihre Rechte effizient durchsetzen !
Ihr Ansprechpartner
RA Hein