Ihr Recht – Unser Auftrag!
Bankrecht

Ihr Anwalt für Bankrecht

Bankrecht

Kreditinstitute und Bankgeschäfte, sowie das Kreditgewerbe, unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften, die unter dem Begriff Bankrecht zusammengefasst sind, und im Idealfall in die Hände eines kompetenten Anwalts für Bankrecht gehören. Das Bankrecht stellt die Rechtsnormen zur Verfügung, mit denen die Angelegenheiten des Bank- und Kapitalmarktwesens geregelt werden. Der Rechtsanwalt für Bankrecht mit Sitz in unserer Kanzlei in Köln ist zudem mit dem Finanzdienstleistungsrecht, sowie den Teilgebieten des Bankrechts, dem Kapitalanlage- und Börsenrecht vertraut.

Anwalt für Bankrecht in Köln – besser beraten!

Verbraucher, Anleger, Banken oder Finanzdienstleister – wir beraten professionell und effizient und setzen Ihre Interessen durch – gerichtlich oder außergerichtlich. Unser Anwalt für Bankrecht verfügt über Expertenwissen und langjähriger Praxiserfahrung in den unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen und Verfahrensabläufen.

Unabhängigkeit in der Mandanten-Beziehung ist für uns das oberste Gebot. Deshalb können keine Fälle widerstreitender Parteien angenommen werden. Sie können bei Froese & Partner deshalb sicher sein, dass Ihre Interessen als Mandant vertrauensvoll gewahrt bleiben. Dies gilt für den Anlegerschutz in gleichem Maße, wie für die Durchsetzung der Rechtsansprüche von Banken gegenüber Schuldnern.

Durch unsere profunde Erfahrung sind wir mit den unterschiedlichsten Tatbeständen im Bankrecht vertraut und stehen Ihnen gerne mit einem anerkannten Anwalt für Bankrecht zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner für Bankrecht:

RA Christian Hein, LL.M. oec.