Ihr Recht – Unser Auftrag!
Werkvertragsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht

Sollten Sie eine Auseinandersetzung haben, die das Werkvertragsrecht berührt, so ist der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Werkvertragsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Köln und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Zu den Themen:
• Mängelansprüche
• Abnahme der Arbeit
• Fälligkeit der Vergütung
• Kündigungsrecht beim Werkvertrag
• Mängelgewährleistungsfrist
und allen weiteren Fragestellungen aus dem Werkvertragsrecht, stehen wir Ihnen jederzeit vertrauenswürdig und kompetent zur Seite.

Kündigungsrecht – Werkvertrag

Bei dem Kündigungsrecht im Werkvertragsrecht gibt es Besonderheiten, die vor allem dem Auftraggeber (Besteller) dienen. Er hat keine Beschränkungen bei der Beendigung des Werkvertragsverhältnisses. Handelt es sich jedoch um fortlaufende Werkleistungen, so stellt sich der Fall anders da. In jedem Fall sind die bis zur Kündigung des Werkvertrages erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus ist eine Vergütung nicht vorgesehen. Der Unternehmer (Auftragnehmer) muss deshalb nach der Kündigung keine weiteren Leistungen erbringen. Der Auftragnehmer kann ebenfalls, aber nur aus wichtigem Grund, kündigen.

Ansprüche durchsetzen – mit Ihrem Anwalt für Werkvertragsrecht

Unser Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht steht Ihnen jederzeit mit fundiertem Rat zur Seite – in unserer Kanzlei in Köln und bundesweit. Nutzen Sie unsere Expertise! Lassen Sie sich beim Kündigungsrecht, bei Mängelansprüchen oder bei den Vereinbarungen zur Vergütung juristisch beraten. Setzen Sie Ihre berechtigten Ansprüche mit Ihrem Anwalt für Werkvertragsrecht durch, oder wehren Sie unberechtigte Ansprüche effizient ab!

Ihr Ansprechpartner für Werkvertragsrecht:

RA Christian Hein, LL.M. oec.
Fachanwalt für Arbeitsrecht