Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst alle vertraglichen Ansprüche und Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse sowie schadensrechtliche Ansprüche zwischen Personen untereinander. Die im Folgenden aufgeführten Beispiele können daher nur einen Ausschnitt der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten aufzeigen.

  • Gestaltung und Entwurf von Verträgen z.B. im Bereich Mietrecht, Kaufrecht, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Darlehen, Leasing etc. in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch als Individualvertrag
  • Abschluss von Verträgen, insbesondere Probleme der Vollmacht, Zugang von Willenserklärungen, Haustürwiderrufsgeschäfte und Formerfordernisse
  • Kündigung, Widerruf, Anfechtung und/oder Rückabwicklung eines Vertrages
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus sämtlichen o.g. Verträgen, z.B. im Gewährleistungsfall Forderung von Nacherfüllung, Minderung oder Ausübung eines Rücktrittes
  • Durchsetzung von Garantieansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Vertragsverletzungen
  • Unterstützung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Prozessführung bei allen Arten von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen