Ihr Recht – Unser Auftrag!
Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht – ZV-Recht

Zwangsvollstreckungsrecht

Je nach Höhe der Forderung, kann das Ausbleiben von Zahlungen existenzbedrohend sein. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, bleibt das Eintreiben von Forderungen oft nervenaufreibend und unangenehm. Beauftragen Sie einen Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht (ZV-Recht), dann können Sie beruhigter schlafen. Der Rechtsanwalt nutzt alle Möglichkeiten für Sie, damit Ihre Forderungen beglichen werden. Zwangsvollstreckung, Räumungsvollstreckung (bei Miet-Immobilien), bis hin zur Taschenpfändung sind rechtliche Möglichkeiten, die der Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht im Zweifel vor Gericht für Sie durchsetzt.
Durch unsere Neutralität bedingt, kann natürlich auch die Abwendung einer solchen Zwangsvollstreckung, oder zum Beispiel das Aussetzen eines Haftbefehls, das Ziel unseres Mandanten sein.

Eidesstattliche Versicherung & P-Konto

Ist man von der Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung bedroht, so bietet ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Sicherheit – 1.045,04 Euro (Stand: 01.07.2013) sind damit unpfändbar. Zwangsvollstreckung und Eidesstaatliche Versicherung gehen oft Hand in Hand. Bevor man zum Offenbarungseid gezwungen wird (mittels Erzwingungshaft), hilft ein Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht, die Rechtslage zu klären, Lösungen zu finden, das Aussetzen vom Haftbefehl zu erwirken uvm.
Lassen Sie sich vor Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung in jedem Fall rechtzeitig anwaltlich beraten!
Die Schulden steigen meist durch Mahngebühren, Überziehungszinsen und vielerlei Bearbeitungsgebühren. Wir finden, gemeinsam mit Ihnen, den optimalen Weg aus der finanziellen Krise.

Ihre Ansprechpartner für Zwangsvollstreckungsrecht:

RA Christian Hein, LL.M. oec.
Fachanwalt für Arbeitsrecht