Zum Thema: Arbeitsrecht
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Aufeinanderfolgende Krankheitszeiten gelten meist als ein Verhinderungsfall
- Fristlose Kündigung: Arbeitgeber darf sich nur auf bereits anerkannte Schwerbehinderung verlassen
- Modernes Einwurfeinschreiben: Der bewährte Nachweis gerät nach Digitalisierung ins Wanken
- Fehler im Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer darf auf vereinbarte Zahlungen vertrauen
- Social-Media-Post: Politische Äußerung rechtfertigt nicht automatisch eine fristlose Kündigung
