Zum Thema: Arbeitsrecht
- Versetzung des Gemobbten: Ist der Arbeitsort nicht vertraglich festgelegt, hat der Arbeitgeber freie Hand
- Kündigung per Einwurfeinschreiben: Die Vorlage von Einlieferungs- oder Auslieferungsbelegen ist kein Zugangsbeweis
- Fallstrick Dienstreise: Wird die Frist einen Tag überschritten, wird aus einer befristeten Arbeitsstelle eine unbefristete
- Urlaubsverfall und Hinweispflichten: Erst wenn Langzeiterkrankte zurückkehren, müssen Arbeitgeber handeln
- Zur Geheimhaltung verpflichtet: Dem Betriebsrat darf die Einsicht in nicht anonymisierte Gehaltslisten nicht verweigert werden