Zum Thema: Arbeitsrecht
- EuGH stärkt Arbeitnehmerrecht: Tägliche Ruhezeit ist kein Teil der wöchentlichen Ruhezeit - auch nicht in direkter Abfolge
- Verantwortungsbereich des Arbeitgebers: Innerhalb des Betriebsgebäudes gilt Sturz beim Kaffeeholen als Arbeitsunfall
- Kein Berechnungsdurchgriff: Gewinnabführungsvertrag verhindert Betriebsrentenanpassung
- Bewerbung einer nichtbinären Person: Weibliche Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerin nach sexuellen Belästigungen
- Unfallversicherungsschutz ausgeweitet: Beim "Luftschnappen" vom Gabelstapler angefahren zu werden, gilt als Betriebsunfall