Zum Thema: Arbeitsrecht
- Rechte des Betriebsrats: Auskunft über die Arbeitszeiten auch bei Vertrauensarbeitszeit möglich
- Drei auf einen Streich! Sämtliche Kündigungen einer Initiatorin einer Betriebsratswahl laut Landesarbeitsgericht unwirksam
- Für vier Jahre gewählt: Auch wenn die Anzahl Schwerbehinderter sinkt, bleibt die Schwerbehindertenvertretung bestehen
- Abwarten ist geboten: Die Bahncard für den Betriebsrat im Eilverfahren
- Schwerbehindertenvertretung ≠ Betriebsrat: Arbeitgeber haftet nicht für Anwaltskosten nach Streit innerhalb der Schwerbehindertenvertretung