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Nach drei Jahren Trennung: Aufhebung der Zugewinngemeinschaft vor Scheidung möglich

Leben Eheleute länger als drei Jahre getrennt, kann die Zugewinngemeinschaft bereits vor der Scheidung aufgehoben werden. Diesen Weg beschreitet man, wenn man keine Scheidung möchte (beispielsweise aus religiösen Gründen, wegen fortbestehender Beihilfeberechtigung, dem Interesse am Erbrecht oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen), oder wenn einem das Scheidungsverfahren zu lange dauert und der Ausgleichsanspruch rasch fällig werden soll. Mit einer derartigen Sache war kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) betraut.

Hier gab es die interessante Fallkonstellation, dass der Zugewinnausgleich sowohl im Scheidungsverbund anhängig war (Auskunftsstufenantrag) als auch in einem isolierten Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Zeitgleich mit Beschlüssen vom selben Tag hob das Amtsgericht (AG) die Zugewinngemeinschaft auf und sprach im Scheidungsverbund aus, dass Auskünfte zu erteilen seien.

Das war aber unvereinbar, sagt das OLG: Sobald die Zugewinngemeinschaft aufgehoben wurde, ist der Zugewinn keine Scheidungsfolgesache mehr und gehört nicht mehr in den Verbund. Das AG hätte zuerst die Zugewinngemeinschaft aufheben, die Rechtskraft dieses Beschlusses abwarten und erst dann den Stufenantrag aus dem Scheidungsverbund abtrennen müssen.

Hinweis: Diese Entscheidung ist höchstrelevant für jeden, der im Scheidungsverfahren den Eindruck hat, die Gegenseite "spiele auf Zeit" und nutze die Auskunftsstufe, um die Scheidung zu verzögern - vermutlich vor dem Hintergrund des laufenden Trennungsunterhalts. Das Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann die dagegen hilfreiche Strategie sein, wenn die Trennung mehr als drei Jahre her ist.


Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.08.2022 - 5 UF 197/21
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 11/2022)

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