Mieterrechte nicht grenzenlos: Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung keine Grundrechtsverletzung
Die Unverletzlichkeit der Wohnung in Deutschland ist ein durch Art. 13 Grundgesetz (GG) geschütztes Freiheitsrecht, das die räumliche Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen bewahrt. Dass jedoch nicht alles innerhalb der angemieteten vier Wände erlaubt ist, musste das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären. Die Frage war, unter welchen Bedingungen eine Kündigung wegen des Wohnverhaltens zulässig oder ob selbst eine starke Verwahrlosung der Wohnung mit dem GG vereinbar ist.
Ein Mieter lebte seit vielen Jahren in einer Wohnung eines öffentlichen Wohnungsunternehmens. Der Mietvertrag erlaubte eine Kündigung nur in Ausnahmefällen, also wenn besondere Gründe eine Beendigung notwendig machten. Im April 2022 bereitete der Mieter in der Duschkabine auf einer Kochplatte Essen zu und hörte über Kopfhörer Musik - so laut, dass er den Feueralarm nicht bemerkte. Die Feuerwehr rückte an und stellte fest, dass die Wohnung stark verschmutzt und in einem schlechten Zustand war. Eine Belüftung oder weitere Maßnahmen der Einsatzkräfte waren jedoch nicht erforderlich. Nach einer Abmahnung kündigte die Vermieterin den Mietvertrag im Juni 2022 außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Sie begründete die Kündigung mit der starken Verschmutzung und der Unordnung in der Wohnung sowie dem Verhalten des Mieters - Amtsgericht und Landgericht gaben der Vermieterin recht.
Der Mieter legte Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG ein, die jedoch abgelehnt wurde. Das Gericht wies darauf hin, dass das Recht auf Besitz und Gestaltung der eigenen Wohnung durch das GG geschützt ist. Gleichzeitig muss der Nutzer der Wohnung aber das Eigentum der Vermieterin respektieren. Bei einer Kündigung müssen Gerichte prüfen, ob das Verhalten des Mieters die Wohnung schädigt und ob frühere Pflichtverletzungen vorliegen. In diesem Fall sah das BVerfG die Kündigung als noch zulässig an, weil die Wohnung durch das Verhalten des Mieters gefährdet war, der zudem bereits einen Feuerwehreinsatz ausgelöst hatte.
Hinweis: Das Urteil zeigt, dass Mieter zwar viele Rechte haben, diese aber nicht grenzenlos gelten. Bei starker Verwahrlosung oder Gefährdung der Wohnung kann eine Kündigung rechtmäßig sein. Es lohnt sich immer, bei Problemen das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen und die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Quelle: BVerfG, Urt. v. 21.07.2025 - 1 BvR 1428/24
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(aus: Ausgabe 03/2026)
