Ihr Recht – Unser Auftrag!
Mandanteninfo

Baustopp durch Mieter: Vermietern ist das Unterlassen von Umbauarbeiten bis zum Mietvertragsende zumutbar

Viele notwendige Dinge im Leben gibt es nicht ohne unangenehme Nebenwirkungen. Baumaßnahmen gehören für Mieter zu solchen Unannehmlichkeiten, auch wenn die unter Umständen zu späteren Wohnvorteilen führen. Dass Mieter Bauarbeiten dabei jedoch nicht immer dulden müssen, zeigt der Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).

Eine Rechtsanwaltskanzlei mietete befristet Büroräume im vierten Stock eines Gebäudes bis Ende 2023 an. Als dann das Haus jedoch verkauft wurde, bat die neue Eigentümerin die Rechtsanwälte um deren vorzeitigen Auszug, den diese jedoch nicht akzeptieren wollten. Die Eigentümerin kündigte daraufhin umfangreiche Umbau- und Modernisierungsarbeiten an, in deren Zug schließlich auch Entkernungsarbeiten, der Abbruch von Mauern und die Entfernung des gesamten Bodenbelags stattfanden. Die Rechtsanwaltskanzlei verlangte die Unterlassung der Umbaumaßnahmen und beantragte eine einstweilige Verfügung. Und das Gericht stellte sich hinter sie.

Laut Auffassung des OLG konnte die Rechtsanwaltskanzlei verlangen, dass der Vermieter zur Ermöglichung einer anderen Nutzung keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus durchführt. Auch war die Kanzlei nach Meinung der Richter nicht zur Duldung der Arbeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten oder am Wochenende verpflichtet. Rechtsanwälte arbeiten gerichtsbekannt regelmäßig auch außerhalb der gängigen Geschäftszeiten.

Hinweis: Dieses Urteil wird nicht nur für Rechtsanwaltskanzleien als Mieterinnen gelten. Ein Mieter, der auf einen ruhigen Bürobetrieb angewiesen ist, hat nach dem Urteil Anspruch darauf, dass der Vermieter keine intensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt.


Quelle: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.03.2019 - 2 U 3/19
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 05/2019)

Zurück zur Übersicht