Ihr Recht – Unser Auftrag!
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Christian Hein

Rechtsanwalt Christian Hein – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet Arbeitsrecht betreut Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Hein Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.

Sofortkontakt: 0221 – 93 70 09 20







Wir beraten Sie in dem hochspeziellen Bereich des Arbeitsrechtes u. a. in folgenden Bereichen:

Arbeitsvertrag

Von der Erstellung des Arbeitsvertrages bis zur Überprüfung einzelner arbeitsvertraglicher Regelungen.

Abmahnung

Viele Abmahnungen sind bereits aus rein formalen Gründen unwirksam. Lassen Sie sich hierzu beraten, eine unwirksame Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden.

Kündigung

Wir sind spezialisiert im Bereich des Kündigungsrechts und gewährleisten eine fundierte Beratung auf diesem Gebiet. Als Anwalt im Fachgebiet Arbeitsrecht steht Ihnen RA Hein neben der „normalen“ Kündigung auch bei rechtlichen Fragen zum Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag und allen weiteren Vertrags- und Kündigungsformen zur Verfügung.

Abfindung

Wir geben uns nicht mit der Regelabfindung zufrieden, sondern schauen stets darauf, was im Einzelfall bei Ihnen möglich ist.

Überstunden

Überstunden dürfen nicht immer angeordnet werden und müssen auch nicht immer bezahlt werden. Lassen Sie sich hierzu von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Krankheit

Kündigung während der Krankheit, Kündigung wegen Krankheit, Ansprüche im Krankheitsfall – wir beraten Sie auf diesem Gebiet als Spezialisten im Arbeitsrecht.

Betriebsübergang

Bei der Vorbereitung, Abwicklung und den Rechtsfolgen eines Betriebsüberganges handelt es sich um hoch spezielle Themen des Arbeitsrechts.

Von der Gestaltung über die Durchführung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses prüfen und beraten wir bundesweit sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.

Durch jährliche Fortbildungen ist es uns möglich, Sie auch in rechtlich komplizierten Angelegenheiten kompetent und vertrauensvoll u. a. bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Lohnansprüchen, Abmahnung, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Teilzeit- und Altersteilzeit, sowie Betriebsvereinbarungen außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Hein spezialisiert auf Arbeitsrecht und wird unter Berücksichtigung der Kosten und Erfolgsaussichten Ihr Recht effizient durchsetzen. Die hierbei anfallenden Kosten werden im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches ausführlich mit Ihnen besprochen.

Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht:

RA Christian Hein, LL.M. oec.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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