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Jahresabschluss

Jahresabschluss – Bilanzierung

Die Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens wird durch den ordentlichen Jahresabschluss sichtbar. Liquidität, Rentabilität, allgemeine finanzielle Stärken und Schwächen des Unternehmens sind, neben den steuerrechtlichen Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanzierung, ein wichtiges Instrument zur Planung der wirtschaftlichen Zukunft eines Unternehmens.

Froese & Partner besitzt die jahrelange Erfahrung und Berechtigung, Jahresabschlüsse und Bilanzen zu erstellen und hilft Ihnen, mit den Synergien in unserer Kanzlei (u.a. Bilanzrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht), die Analyse Ihres Jahresabschlusses als ein wichtiges Instrument der Unternehmensbewertung und Investitionsplanung einzusetzen.

Natürlich übernehmen wir auch gerne die Erstellung des „normalen“ Jahresabschlusses und der Bilanz, ohne weitergehende Beratungsleistungen.

Erstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung aufgrund der Rechtsnormen und Rechnungslegungsgrundsätze des HGB, und/oder der International Financial Reporting Standards (IFRS) bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kennzahlenanalyse, die Beurteilung der Vermögenslage, der Kapital- und Finanzstruktur, werden von uns, je nach Größe des Unternehmens, durch den Jahresabschluss umfassend und rechtssicher vorgenommen.

Ihre Ansprechpartner für Jahresabschluss & Bilanzierung:

Dipl.-Jur. (UA) Natalie Galuz, LL.M. oec.
Bilanzbuchhalterin (IHK)

RA Rainer Froese, LL.M. oec.
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht