Ihr Recht – Unser Auftrag!
Kaufrecht

Rechtsanwalt für Kaufrecht und Privatrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht, ist ein Teilgebiet des Privatrechts (Zivilrecht) und regelt u.a. Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag. Als Rechtsanwalt für Kaufrecht sind zudem internationale Geschäftsbeziehungen und der internationale Handel Schwerpunkte der Tätigkeit. Wenn Sie sich als Käufer oder Verkäufer zum Beispiel über die Bedeutung und Wirksamkeit von Klauseln in einem Kaufvertrag informieren wollen, ist der Rechtsanwalt, der sich hauptsächlich mit Zivilrecht und Kaufrecht beschäftigt, der richtige Ansprechpartner. Kommt es zum Rechtsstreit, können beim Kaufrecht oft im Vorfeld Vergleiche geschlossen werden, da der Verkäufer oft seinen „Ruf“ wahren möchte. Doch auch vor Gericht setzen wir Ihre berechtigten Interessen effektiv durch.

Kaufrecht – vom Kaufvertrag bis zur UN-Kaufrecht

Ein gesetzliches Umtauschrecht gilt nur im Fernabsatzhandel, das heißt, bei Versandhandel oder Online Shops. Die Umtauschfristen im Einzelhandel werden oft nur aus Kulanz gewährt. Die Annahme einer Rückgabe eines Produktes, zum Beispiel aus Nichtgefallen, liegt deshalb in den Händen des Verkäufers. Einen anderen Tatbestand stellt natürlich der Mangel an einer Ware dar. Hier kann der Anwalt für Kaufrecht aktiv werden. Ebenso bei Werbeversprechen, die nicht eingehalten werden, zum Beispiel dem Zeitpunkt der Lieferung. Dies gilt für alle Kaufverträge, auch auf internationaler Ebene. Das UN-Kaufrecht, mit dem unsere Rechtsanwälte ebenfalls bestens vertraut sind, regelt dabei den Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus all denen Vertragsstaaten, die das UN-Kaufrecht ratifiziert haben.

Ihre Ansprechpartner für Kaufrecht:

RA Chrisitian Hein, LL.M. oec.